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Ihr ABACUS-Nachhilfeinstitut
Im Landkreis Havelland
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Joachim Scholz
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Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Den gibt es entweder im Jobcenter bei der Kreisverwaltung/ Landratsamt oder im Bürgeramt.
1. Schritt: Nachhilfe ja oder nein?
Sie stellen zusammen mit Ihrem Kind fest, ob Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Bei größeren Wissenslücken kann Nachhilfe bereits am Anfang des Schuljahres nötig sein.
2. Schritt: Nachhilfeumfang
Planen Sie einen sinnvollen Umfang der Nachhilfe: Zu viel Nachhilfeunterricht pro Woche, dann wird Ihr Kind blockieren; zu wenig, dann bleiben die Erfolge aus.
Gerne berät Sie Ihre ABACUS-Institutsleitung, welcher Nachhilfeumfang erforderlich ist.
3. Schritt: Bestätigung der Schule
Sie bitten den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme (Antragsformulare gibt es bei der zuständigen Behörde oder hier zum Download: www.ilz-havelland.de/common/library/dbt/sections/_uploaded/Bestaetigung_der_Schule.pdf)
4. Schritt: Antragstellung
Sie reichen die Bestätigung der Schule zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde in Havelland ein. Diese sind:
Jobcenter Havelland (für Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
Waldemardamm 3
14641 Nauen
Tel.: 03321 - 403 0
www.jobcenter-havelland.de
Standort Falkensee
Hertzstr. 1-7
14612 Falkensee
Tel.: 03321 - 403 0
oder beim
Landkreis Havelland (Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld)
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
www.havelland.de
Download des Antrages als PDF: www.ilz-havelland.de/common/library/dbt/sections/_uploaded/Antrag_Leistungen_Bildung_und_Teilhabe.pdf
Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu.
5. Schritt: Auswahl des Nachhilfeinstituts
Sie wählen selbstständig ein geeignetes Nachhilfeinstitut aus.
6. Schritt: Abrechnung
ABACUS rechnet direkt mit der zuständigen Behörde ab. Sie brauchen sich in der Regel um nichts mehr kümmern.
Bildungs- und Teilhabeleistungen Beschreibung
Wer hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe? Kinder und Jugendliche aus Familien die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, bis auf eine Ausnahme:
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis zum Alter von 18 Jahren. Welche Leistung umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Mittagsverpflegung:
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege) besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Daneben ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro pro Mittagessen vom Antragsteller zu übernehmen.
Lernförderung:
Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Lernziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Ausflüge/Klassenfahrten: Für Schülerinnen, Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen, können Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Teilhabe: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10,00 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Schulbedarf:
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum Beginn des ersten Schulhalbjahres 70,00 Euro und zum 2. Schulhalbjahr 30,00 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner) sollen dadurch erleichtert werden. Empfänger von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erhalten den Schulbedarf nur auf Antrag.
Schülerbeförderung:
Tatsächliche Kosten für die Beförderung zu der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
Ihr Ansprechpartner
Joachim Scholz
Als Institutsleiter kenne ich die vielen unterschiedlichen schulischen Probleme aus der Praxis. Krankheitsbedingte Lernprobleme, Pubertät, fehlende Motivation und vieles andere mehr können die Ursache dafür sein, dass Nachhilfe vorübergehend notwendig wird. Um wirkungsvoll auf den einzelnen Schüler eingehen zu können, biete ich deshalb häusliche Einzelnachhilfe im gesamten Landkreis Barnim an (z. B. in Eberswalde, Bernau, Ahrensfelde, Planketal, Schorfheide, Wandlitz und Werneuchen) an. Ich bin der Überzeugung, dass gerade hierdurch die Nachhilfedauer entscheidend verkürzt und dem Schüler effektiver geholfen werden kann.