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Unterrichtsausfall vor Gericht?

16. März 2019

Der Vater eines Freiburger Gymnasiasten hat seit Schuljahresbeginn 92 Fehlstunden dokumentiert. Damit sind 11 % des vorgesehenen Unterrichts ausgefallen, was in der 10. Klasse aus Sicht der Eltern eine ordnungsgemäße Abiturvorbereitung in Frage stellt. Die Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte hat diesen Fall zum Anlass genommen, ein Rechtsgutachten einzuholen, das zunächst mit der Kultusministerin diskutiert werden soll, aber auch als Grundlage für ein gerichtliches Verfahren dienen kann. Nach Ansicht des Gutachters ist die Grenze des vertretbaren Unterrichtsausfalls bei mehr als 8 % in den abiturrelevanten Kernfächern überschritten, während der letzten drei Schuljahre vor der Prüfung. Immerhin sind die Grundrechte der Berufsfreiheit und der freien Persönlichkeitsentfaltung betroffen. Die baden-württembergische Landesverfassung sieht sogar ein Recht auf eine der Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung vor. Dass eine schlechte Abiturvorbereitung infolge hohen Unterrichtsausfalls die Abiturnote und damit die beruflichen Perspektiven einschränken kann, steht außer Frage.

Die politische Verantwortung wird naturgemäß kontrovers diskutiert. Während die Kultusministerin auf Planungsfehler der Vergangenheit und einen Mangel an Lehrkräften verweist, halten Opposition und Lehrergewerkschaft GEW dagegen: In den letzten drei Jahren seien über 1.000 Lehrerstellen gestrichen worden und im vergangenen September hätten rund 2.000 Gymnasiallehrer keine Stelle bekommen.

Mehr Infos zu diesem Thema und zu Nachhilfe im Allgemeinen erhalten Sie in Ihrem lokalen ABACUS-Nachhilfeinstitut. Im Landkreis Karlsruhe-Süd ist Frau Susanne Köhler Ihr Ansprechpartner, Tel. 0721-530 73170.

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