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Wiederaufnahme des Unterrichts an Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen

Wie kann der Unterricht für alle Klassenstufen in der Grundschule bzw. der Primarstufe der Förderschule organisiert werden?

Mit der Öffnung des Unterrichts für alle Klassenstufen wird allen Schülerinnen und Schülern in der Grundschule und der Primarstufe der Förderschule eine direkte Lernzeit in der Schule bis zum Schuljahresende ermöglicht. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, das Hygienekonzept der Schule daraufhin zu überprüfen und anzupassen. Die strikte Durchsetzung von Abstandsregeln ist altersbedingt nicht oder nur sehr bedingt möglich. Entscheidender als die Gruppengröße, die sich an theoretischen Mindestabständen orientiert, ist deshalb aus Gründen des Infektionsschutzes die Stabilität der personellen Zusammensetzung der Klasse. Das heißt, dass an den Grundschulen und im Primarbereich der Förderschulen der Unterricht – anders als in der Sekundarstufe I – durchgehend im jeweiligen Klassenraum in der konstanten Zusammensetzung der Klasse realisiert wird. Jede Klasse bekommt einen darauf abgestimmten neuen Stundenplan, der versetzte Unterrichts- und Pausen- und Essenzeiten beinhaltet, damit sich beispielsweise nur einzelne Klassen auf dem Schulhof befinden und auch das Abstandsgebot beim Ankleiden gewahrt werden kann. Grundsätzlich gilt, dass in Anbetracht der heterogenen Bedingungen und insbesondere mit dem Blick auf die Hygienevorschriften jede einzelne Schule größtmögliche Freiräume hat bei der zeitlichen und räumlichen Organisation des Unterrichts. Eine enge Abstimmung zwischen Schulleitung, Hortleitung und dem Träger der Schülerbeförderung sowie eine transparente Information der Eltern ist dabei unerlässlich.

Welche Empfehlungen gibt es zur Einhaltung des Infektionsschutzes?

Die wesentlichen Bedingungen sind die strikte Trennung der Klassen und der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Klassen in den Gebäuden und auf den Freiflächen sowie die Dokumentation zur Rückverfolgung der Infektionsketten. Für die Dokumentation wird ein Formular erarbeitet und rechtzeitig weitergeleitet. Außerdem stehen zum Öffnungskonzept konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Schule und Hort?

Da Grundschule bzw. Förderschule und Hort jeweils für dieselben Gruppen von Schülerinnen und Schülern in der Verantwortung stehen, bedarf es einer engen Abstimmung, um das Prinzip der Konstanz der Klassen bzw. Gruppen weitestgehend sicherzustellen und gemeinsam auch in den verschiedenen Phasen des Schul- und Horttages umzusetzen. Das bedeutet: Schulleitung und Hortleitung/Hortträger stimmen sich unter Einbeziehung des Trägers der Schülerbeförderung insbesondere ab über die Gestaltung

  • des Ankommens an Schule und Hort, 
  • der Aufsicht an den bei der Schule gelegenen Haltestellen der Schülerbeförderung,
  • der Nachmittagsbetreuung bei Doppelnutzung der Räume, 
  • der Übergangszeiten zwischen Schule und Hort. 

Die Klassenzusammensetzung im schulischen Unterricht gilt grundsätzlich auch bei der Betreuung durch den Hort. Dort, wo das nicht möglich ist, müssen dennoch im Hort konstante Gruppen neu gebildet werden. Der Hort ist für die Betreuungszeiten im Rahmen der geschlossenen Betreuungsverträge zuständig. Während der Hortzeiten gibt es kein GTA.

Wie können in der Grundschule bzw. Primarstufe der Förderschule die Lehrkräfte und sonstige Kräfte eingesetzt werden?

Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer, der GTA-Kräfte, außerschulischer Partner, Assistenzkräfte, FSJler, die für die Absicherung des Unterrichtes und ggf. weiterer schulischer Angebote benötigt werden. Die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten an den Standorten erfordern schulspezifische Planungen. Vor Ort ist am besten einzuschätzen, wer konkret zur Verfügung stehen kann, welche räumlichen Bedingungen gegeben sind, welche örtlichen Besonderheiten zu beachten sind. Vertraglich gebundene GTA-Kräfte können zum Beispiel je nach Bedarf und zeitlichem Erfordernis für Aufsichts- und Betreuungszeiten sowie individuelle Maßnahmen ggf. in Kombination mit Lehrkräften eingesetzt werden. Hierzu sind die bestehenden Verträge entsprechend zu modifizieren. Es ist darauf zu achten, dass Lehrerinnen und Lehrer, die eine stabile Klassen führen, zum Beispiel für Pausen und Aufsichtszeiten möglichst durch eine weitere Lehrkraft oder sonstige Beschäf tigte in der Schule unterstützt werden. Bei Unterrichtsausfall können GTA-Kräfte oder sonstiges der Schule zur Verfügung stehendes Personal eingesetzt werden. Weitere Informationen finden sich in dem Schulleiterbrief vom 29. April 2020 Hinweise zum Einsatz von GTA-Kräften an allgemeinbildenden Schulen im Zeitraum vom 20. April bis 17. Juli 2020 im Schulportal.

Gibt es zentrale Vorgaben, welche Fächer mit wie vielen Stunden unterrichtet werden?

Das Bildungsangebot an Grundschulen soll auf die Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 Englisch fokussiert werden. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und der Mathematik hat Priorität. Die Potenziale aller Fächer können dafür verantwortungsvoll und nach den Möglichkeiten des Einsatzes der Lehrerinnen und Lehrer genutzt werden. Die geltende Stundentafel für die Grundschule kann vorrangig für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erweitert werden. Unterrichtsangebote in den anderen Fächern sollen fachübergreifend abgestimmt und je nach Möglichkeit hinzugezogen werden. In Verantwortung der Einzelschule sollen bedarfsgerecht individuelle Lernzeiten für notwendige Fördermaßnahmen eingeplant werden. Die für die einzelnen Klassenstufen vorgesehenen Wochenstundenzahlen sind nicht zu überschreiten.

Gibt es Unterricht nach Lehrplan oder können die Schulen davon abweichen?

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule soll für ein angemessenes, sensibles Ankommen der Kinder gesorgt werden. Das schließt auch die Ermittlung des aktuellen Lernstandes nach der häuslichen Lernzeit ein. Die vollständige Bearbeitung aller Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans kann aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Schuljahr nicht handlungsleitend sein. Die Sicherung der Grundlagen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch in Klassenstufe 4 hat Priorität. Sportunterricht (auch Schwimmunterricht) findet bis zum Schuljahresende nicht statt. Dennoch sind im Schulalltag vielfältige Bewegungsmöglichkeiten im Unterricht und den Pausen zu nutzen.

Wird nach Wiederaufnahme des Unterrichts bewertet?

Die Aufgaben, die während der häuslichen Lernzeit erfüllt wurden, sollen laut Schulleiterbrief des Ministers vom 30. März 2020 in der Grundschule grundsätzlich nicht benotet werden. Die Hinweise zur Benotung und Versetzung in den FAQ-Listen beziehen sich auf das Schulleiterschreiben des Ministers vom 17. April 2020 mit dem Blick auf die Entwicklung bis zum Ende des Schuljahres. Das heißt, dass mit der Wiederaufnahme des Unterrichts bis zum Ende des Schuljahres Noten nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zusätzlich in Englisch in Klassenstufe 4 vergeben werden können. Dabei ist stets zu beachten, dass die im Rahmen der Schulordnungen bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Benotung und der Versetzung zu Gunsten der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden sind. Ermessensspielräume sind wohlwollend auszulegen. Da die Lernzeit zu Hause während der Schulschließungen von den Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Voraussetzungen und Gegebenheiten sehr unterschiedlich verlief, ist es notwendig, diese Unterschiedlichkeit für die Benotung und den Abschluss des Schuljahres angemessen zu berücksichtigen. Im Zusammenhang damit sollte jede Lehrerin und jeder Lehrer sicherstellen, dass keine Überforderungen und kein Leistungsdruck entstehen. Die Bewertung von Leistungen in Form von Benotungen ist dabei auf ein angemessenes Maß, stets den individuellen Lernfortschritt betrachtend, zu beschränken.

Welche Versetzungsregelungen gelten?

Es gelten die Regelungen der Schulordnungen und damit auch die dort enthaltenen Ausnahmeregelungen (vgl. insbesondere § 25 Absatz 5 SOGS, § 30 Absatz 1 Satz 2 SOFS). Die Schulschließungen durch die Corona-Krise werden als „Vorliegen eines wichtigen Grundes“ bei Versetzungsentscheidungen betrachtet, schließen aber eine Nichtversetzung nicht aus. Es wird empfohlen, von den jeweiligen Regelungen in den Schulordnungen großzügig Gebrauch zu machen. Sollte die Leistungsfähigkeit und die Gesamtentwicklung einer Schülerin bzw. eines Schülers vermuten lassen, dass er den Anforderungen der nächst höheren Klassenstufe nicht gerecht wird, dann sind die Eltern auch über die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung zu beraten. Dabei sind die Eltern auf mögliche nachfolgende Konsequenzen im weiterführenden Bildungsverlauf hinzuweisen, zum Beispiel dass die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe als Wiederholung wegen Nichtversetzung und die bereits ausgesprochene Versetzung als nicht getroffen gilt. Die Beratung ist zu protokollieren.

Welche Regelungen gibt es für LRS-Klassen?

Es gibt keine besonderen Regelungen für LRS-Klassen. Die Schulleiter der LRS-Stützpunktschulen entscheiden eigenverantwortlich. Die Probebeschulung fällt aus.

Wie wird bis zum Schuljahresende mit Hausaufgaben umgegangen?

In der jetzt gegebenen direkten Lernzeit in der Schule bis zum Schuljahresende sind die Aufgaben aus der häuslichen Lernzeit aufzunehmen, gemeinsam zu besprechen, zu strukturieren und zu vertiefen. Sie sind in den jetzt folgenden Unterricht einzubeziehen. Auf weitere Hausaufgabenstellungen bis zum Schuljahresende sollte weitgehend verzichtet werden. Dies auch, weil eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der ganztägigen Bildung nur eingeschränkt möglich ist.

Was ist zur Bildungsberatung zu beachten?

Die für den weiteren Bildungsverlauf notwendigen Bildungsberatungen mit den Erziehungsberechtigten sollen bis zum Schuljahresende weitestgehend auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem Weg durchgeführt werden. Persönliche Gespräche sind nur in dringend notwendigem Ausnahmefall unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzes gestattet. Das Beratungsgespräch im Rahmen der Bildungsberatung zum Wechsel an die weiterführenden Schulen kann zu Beginn der Klassenstufe 4 durchgeführt werden. Die Eltern sind durch die Schule darüber zu informieren.

Wie erfolgt die Information der Eltern?

Eine gute Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule ist jetzt besonders wichtig. Dabei sollen die in den letzten Wochen bewährten Wege der Information und Kommunikation genutzt werden.