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Ihr ABACUS-Nachhilfeinstitut
In Nordsachsen
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ABACUS Nachhilfeinstitut Nordsachsen:
Aufnahme in die Schule
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Hat ein Schüler Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht. Dazu muss von der Schule der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf des Schülers begutachtet und festgestellt werden.
Ermittlung des Förderbedarfs
Nachdem durch die sächsische Bildungsagentur das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet worden ist, nimmt die Förderschule Kontakt mit den Eltern und der meldenden Schule auf. Um den Schüler in seiner gewohnten Umgebung zu erleben, besucht der diagnostizierende Lehrer ihn in der Schule. Er beobachtet ihn beim Lernen, Spielen und beim Umgang mit anderen Schülern. In Gesprächen mit den Eltern werden Ängste, Sorgen und Vorbehalte abgebaut. Der Schüler kann probeweise am Unterricht der Förderschule teilnehmen.
Das förderpädagogische Gutachten
Die Ergebnisse aus den Gesprächen, Beobachtungen, Hospitationen und Befragungen fließen in das förderpädagogische Gutachten ein. Es werden geeignete individuelle Fördermaßnahmen vorgeschlagen, die sich an den Stärken des Schülers orientieren. Auf dieser Grundlage entscheidet die zuständige Regionalstelle ob und welche Form der sonderpädagogischen Förderung (Integration an einer anderen allgemeinbildenden Schule oder Förderschule) für den Schüler geeignet ist. Fällt die Entscheidung für die Förderschule, wird auch der Förderschultyp festgelegt.
Anmeldung an der Förderschule
Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind an dem festgelegten Förderschultyp anzumelden. Dies kann auch eine geeignete Förderschule in freier Trägerschaft sein.