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Im Landkreis Mittelsachsen

Notfall-Kinderzuschlag - KiZ

Liebe Eltern,

im Rahmen der Corona-Unterstützungen für Familien wurde der Notfall-KiZ auf den Weg gebracht.
Für Familien, die durch die Folgen der Corona-Krise in Not geraten sind oder in Not geraten könnten wurde dieser Notfall-Kinderzuschlag entwickelt:

- Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf einen Kinderzuschlag (KiZ). Bislang diente das durchschnittliche Einkommen der letzten 6 Monate als Berechnungsgrundlage für den Anspruch des KiZ.

Dies hat sich jetzt geändert: Familien, die aufgrund der Corona Pandemie in finanzielle Not geraten sind, können unkompliziert und vereinfacht einen Antrag auf einen Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) stellen. Relevant ist nur noch das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung. Dadurch haben einige zusätzliche Familien Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket und damitLernförderung.

Die neuen Regelungen im Rahmen der Corona-Krise gelten ab dem 01.04.2020 bis zum 30.09.2020. Der Antrag auf den Notfall-Kinderzuschlag muss online bei der Familienkasse eingereicht werden. Die Leistungen sind ab dem Monat der Antragstellung möglich. Um noch Leistungen für April 20 zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens zum 30.4.2020 eingereicht sein.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe