Ihre Ansprechpartner
Elisabeth und Klaus Lenhardt
Lassen Sie sich persönlich beraten. Unser Team und wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Ihr ABACUS-Nachhilfeinstitut
Im Kreis Lippe / Detmold
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Elisabeth und Klaus Lenhardt
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Nachhilfe nach dem Bildungspaket im Kreis Lippe:
Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Kreis der Berechtigten: Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine Förderung nach dem Bildungspaket (BuT) ist möglich für
- Hilfe bei einer gefährdeten Versetzung
- das Erreichen eines höheren Lernniveaus
- Verbesserung der Chancen Ihrer Kinder auf dem Arbeitsmarkt oder im Beruf
Im Einzelfall wird gefördert u.a.
- das Erreichen einer besseren Schulformempfehlung
- Angebote im Bereich der Schuleingangsphase
- Angebote im Bereich der Förderschulen und Gesamtschule
Die aktuellen Anträge können Sie hier herunter laden:
Sie benötigen den Antrag, eine Bestätigung durch die Schule sowie einen Kostenvoranschlag vom Nachhilfeinstitut
1. Schritt: Nachhilfe ja oder nein?
Sie stellen zusammen mit Ihrem Kind fest, ob Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Bei größeren Wissenslücken kann Nachhilfe bereits am Anfang des Schuljahres nötig sein.
2. Schritt: Nachhilfeumfang
Planen Sie einen sinnvollen Umfang der Nachhilfe: Zu viel Nachhilfeunterricht pro Woche, dann wird Ihr Kind blockieren; zu wenig, dann bleiben die Erfolge aus.
Gerne berät Sie Ihre ABACUS-Institutsleitung, welcher Nachhilfeumfang erforderlich ist und sendet Ihnen anschließend ggf. einen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag zu.
3. Schritt: Bestätigung der Schule
Sie bitten den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme. Den Antrag finden Sie wie oben beschrieben. Sollten Sie mit dem ABACUS-Nachhilfeinstitut zusammenarbeiten wollen, muss „Einzelunterricht“ angekreuzt sein.
4. Schritt: Auswahl des Nachhilfeinstituts
Setzen Sie sich mit ABACUS in Verbindung.
5. Schritt: Antragstellung
Sie reichen die Bestätigung der Schule und den Kostenvoranschlag zusammen mit dem Antrag ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu.
6. Schritt: Abrechnung
ABACUS rechnet direkt mit der zuständigen Behörde ab. Das Amt besteht in der Regel auf einen Eigenanteil bei der Förderung. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns bitte an.
Zusammenfassung:
Das benötigen Sie mindestens an Unterlagen für Ihren Antrag:
1. Antrag Bildung und Teilhabeleistung auf Leistungen nach dem Bildungspaket, Download siehe oben
2. Anlage Lernförderung, Download siehe oben
3. Kostenvoranschlag vom ABACUS-Nachhilfeinstitut
Ein Tip: Geben Sie alle Unterlagen möglichst zusammen ab. So machen Sie es der Behörde leichter und Ihr Antrag kann schneller bearbeitet werden.
Ihre Ansprechpartner
Elisabeth und Klaus Lenhardt
Wir kennen die vielen unterschiedlichen Schulprobleme aus der Praxis: Fehlende Motivation, Pubertät, krankheitsbedingte Lernprobleme und vieles andere mehr können die Ursache dafür sein, dass Nachhilfe vorübergehend notwendig wird. In den meisten Fällen ist das Problemfach Mathematik. Ob Sie einen Nachhilfelehrer in Mathe suchen oder sich die Lerndefizite in Englisch, Deutsch oder anderen Fächern wie BWL oder Rechnungswesen zeigen, wir helfen Ihnen weiter. Um wirkungsvoll auf den einzelnen Schüler eingehen zu können, bieten wir nur Einzelnachhilfe zu Hause an. Wir sind der Überzeugung, dass hierdurch dem Schüler / der Schülerin effektiver geholfen und die Nachhilfedauer entscheidend verkürzt wird.
Zu diesen Zeiten können Sie uns erreichen:
Mo - Fr | 08:00 – 18:00 Uhr |
Samstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
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