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In Hannover
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Hannover: In den jeweiligen Schulbezirken kann über eine Satzung festgelegt werden, welche Schüler entsprechend Ihres Wohnortes eine klar definierte Schule besuchen müssen.
Ausnahmen werden dann nach §63Abs.3 des Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) nur gestattet, wenn der Besuch dieser Schule eine unzumutbare Härte darstellt oder eine andere Schule aus pädagogischen Gründen deutlich sinnvoller ist.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie an der jeweils zuständigen Schule.