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In Halle-an-der-Saale

Verordnung über die gymnasiale Oberstufe

ABACUS Nachhilfe Halle (Saale):

 Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
(Oberstufenverordnung)
Vom 3. Dezember 2013

§ 41
Wiederholung der Abiturprüfung

(1) Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden.

(2) Bei einer Wiederholung der Abiturprüfung werden die Ergebnisse der ersten Prüfung nicht berücksichtigt.

(3) Eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden.