
Ihr Institutsleiter
Steffen Ludwig
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Ihr ABACUS-Nachhilfeinstitut
Im Landkreis Göttingen


Ihr Institutsleiter
Steffen Ludwig
Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Den gibt es entweder im Jobcenter bei der Kreisverwaltung/Landratsamt oder im Bürgeramt.
1. Schritt: Nachhilfe ja oder nein?
Sie stellen zusammen mit Ihrem Kind fest, ob Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Bei größeren Wissenslücken kann Nachhilfe bereits am Anfang des Schuljahres nötig sein.
2. Schritt: Nachhilfeumfang
Planen Sie einen sinnvollen Umfang der Nachhilfe: Zu viel Nachhilfeunterricht pro Woche, dann wird Ihr Kind blockieren; zu wenig, dann bleiben die Erfolge aus.
Gerne berät Sie Ihre ABACUS-Institutsleitung, welcher Nachhilfeumfang erforderlich ist.
3. Schritt: Bestätigung der Schule
Sie bitten den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme (Antragsformulare gibt es bei der zuständigen Behörde).
4. Schritt: Antragstellung
Sie reichen die Bestätigung zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde in Ihrem Landkreis ein. Diese sind:
- Jobcenter Göttingen Land, Carl-Zeiss-Str. 5, 37081 Göttingen
- Jobcenter Duderstadt, Industriestr. 16, 37115 Duderstadt
- Jobcenter Hann. Münden, Auefeld 10, 34346 Hann. Münden
- Jobcenter Stadt Göttingen, Hiroshimaplatz 2, 37083 Göttingen
- Landkreis Göttingen, Standort Osterode, Gipsmühlenweg 2-4, 37520 Osterode am Harz
- Landkreis Göttingen, Standort Südharz, Bahnhofstr. 10, 37431 Bad Lauterberg im Harz
Flyer (in 10 verschiedenen Sprachen!) und weitere Infos zur Antragsstellung können im Internet unter https://www.landkreisgoettingen.de heruntergeladen werden.
Für die Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nutzen Sie einen gesonderten Antrag.
In den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG ist für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Die Antragstellung erfolgt automatisiert im Rahmen der Grundleistungen.
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst zahlen kann, kann seinen individuellen Anspuch auf Bildung- und Teilhabeleistungen prüfen lassen.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu.
5. Schritt: Auswahl des Nachhilfeinstituts
Sie wählen selbstständig ein geeignetes Nachhilfeinstitut, zum Bespiel ABACUS (team-ludwig(at)abacus-nachhilfe.de), aus.
6. Schritt: Abrechnung
ABACUS rechnet direkt mit der zuständigen Behörde ab. Sie brauchen sich in der Regel um nichts mehr kümmern.

Ihr Institutsleiter
Steffen Ludwig
Als Institutsleiter und Vater kenne ich die vielen unterschiedlichen Schulprobleme aus der Praxis: Krankheitsbedingte Lernprobleme, Pubertät, fehlende Motivation und vieles andere mehr können die Ursache dafür sein, dass Nachhilfe vorübergehend notwendig wird. Um wirkungsvoll auf den einzelnen Schüler eingehen zu können, bieten wir deshalb Einzelnachhilfe zu Hause an. Ich bin der Überzeugung, dass hierdurch die Nachhilfedauer entscheidend verkürzt und dem Schüler effektiver geholfen wird.
Zu diesen Zeiten können Sie mich erreichen:
| Mo - Fr | 09:00 – 18:00 Uhr |