• Einzelnachhilfe zu Hause
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Im Landkreis Gifhorn

Kostenlose Nachhilfe im Landkreis Gifhorn über BuT

Seit 2011 gibt es im Rahmen des sogenannten Bildung- und Teilhabepaketes u.a. die Möglichkeit der außerschulischen Lernförderung, bei der auch die Kosten für professionellen Einzelunterricht zu Hause unter bestimmten Voraussetzungen komplett übernommen werden.

Die Möglichkeit zur Übernahme der Kosten besteht grundsätzlich, wenn die Familien eine der folgenden Leistungen erhält und der Förderbedarf von der Schule bescheinigt wird:

  • Grundsicherung nach SGB II „Hartz IV“
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Sozialhilfe-Niveau (§ 2 AsylbLG)
  • Wohngeld (von der Stadt oder vom Landkreis)
  • Kinderzuschlag von der Familienkasse

Nach Informationen der Webseite www.gifhorn.de haben im Landkreis Gifhorn knapp 5.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch auf eine BuT-Förderung. Detailfragen beantworten Ihnen die folgenden Anlaufstellen.


Jobcenter Gifhorn

  • Fr. Meinecke (A-Ha): 05371-594552
  • Fr. Küster-Heller (Hb bis Pl): 05371-594557
  • Fr. Siltschenko (Pm-Z): 05371-594324

Asylbewerberleistungsgesetz

  • Fr. Jandke: 05371-82184 
  • H. Soschniok: 05371-82185


SGB XII-Leistungen, Wohngeldleistungen oder Kinderzuschlag

  • Büro: 05371-82568

Details zum Landkreis Gifhorn und BuT können Sie hier nachlesen.

Gerne erklären wir Ihnen die einzelnen Schritte, damit auch Ihr Kind möglicherweise kostenlose Nachhilfe erhalten kann: Rufen Sie uns an unter 05371/8393703.