
Ihre Ansprechpartnerin
Silvia Sturm
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Ihr ABACUS-Nachhilfeinstitut
In Düsseldorf


Ihre Ansprechpartnerin
Silvia Sturm
Die regelmäßige Nachhilfe sollte eingestellt werden, sobald ein Kind wieder selbstständig in der Schule zurecht kommt. Häufig wird dann an eine sofortige Kündigung des Vertrages gedacht.
Die Verträge bei ABACUS können jedoch immer erst zu einem Zeitpunkt nach Ablauf des Erstvertrags (Regeldauer: 3 Monate) gekündigt werden. Die Kündigungsfrist sollte dabei beachtet werden: Am Ende eines Monats kann zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden (mindestens 4 Wochen im Voraus). Zum Beispiel bis zum 30.4. für den 31.05.. Zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Monats kann nicht gekündigt werden.
Wir können ein Kündigungsdatum in gegebenen Fällen bereits im Vorfeld (bei Vertragsabschluss) festlegen: Wenn der Nachhilfeunterricht beispielweise nur bis zu den Abschlussprüfungen laufen soll, legen wir diesen Termin als Datum für die Kündigung fest. Über den Schulabschluss hinaus den Unterricht weiter zu führen erachten wir als unsinnig. Wir können die Zahlungen für den angebrochenenen Monat entsprechend angleichen oder mit noch offenen Stunden aus den vorherigen Monaten verrechnen (siehe Artikel dazu).
Beachten Sie bitte: der Vertrag muss nicht in jedem Fall sofort gekündigt werden. Eine zeitweilige Stilllegung reicht gelegentlich aus. Dies kann vor allem sinnvoll sein, wenn Ihr Kind ins neue Schuljahr wechselt oder ein Schulwechsel ansteht. Wir können in diesen Fällen den abgeschlossenen Vertrag auf 'ruhend' setzen, alle Zahlungen werden damit vorerst ausgesetzt. Wenn der Schul(jahres)wechsel erneute Probleme hervorruft oder nach einigen Wochen erneuter Bedarf für die Nachhilfe besteht, können wir den Vertrag wieder auf 'aktiv' setzen und mit der Nachhilfe weiter machen. So können Zeit und verwaltungstechnischer Aufwand gespart werden, welche mit Abschluss eines neuen Vertrags zustande kommen würden. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen nicht immer die selbe Lehrkraft bei einem erneut aufgenommenen Vertrag zur Verfügung stellen können (siehe Artikel dazu).
Wenn Sie nach längerer Stilllegung des Vertrags feststellen, dass Sie auf absehbare Zeit keine Nachhilfe mehr benötigen, kann der Vertrag fristgerecht gekündigt werden.
Alle Kündigungen sind in schriftlicher Form einzureichen. Wir freuen uns natürlich über eine kurze Rückmeldung unter Angabe des Kündigungsgrundes.
Sollten Sie noch offene Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte an unser Verwaltungsbüro.