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Ihr ABACUS-Nachhilfeinstitut

Im Kreis Coesfeld

Elisabeth und Klaus Lenhardt

Ihre Ansprechpartner

Elisabeth und Klaus Lenhardt

Lassen Sie sich persönlich beraten. Unser Team und wir freuen uns auf Ihren Anruf.

02541 / 73 79 678

Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)

Nachhilfe nach dem Bildungspaket:

Kreis der Berechtigten: Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz. Um Geld aus dem Bildungspaket für Nachhilfeunterricht zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Den gibt es im Jobcenter. Die Antragsformulare als Download finden Sie hier: http://www.jobcenter-kreis-coesfeld.de/Formulare.470.0.html

Eine Förderung nach dem Bildungspaket (BuT) ist möglich für

- Hilfe bei einer gefährdeten Versetzung
- das Erreichen eines höheren Lernniveaus
- Verbesserung der Chancen Ihrer Kinder auf dem Arbeitsmarkt oder im Beruf

 Im Einzelfall wird gefördert u.a.

- das Erreichen einer besseren Schulformempfehlung
- Angebote im Bereich der Schuleingangsphase
- Angebote im Bereich der Förderschulen und Gesamtschule

1. Schritt: Nachhilfe ja oder nein?
Sie stellen zusammen mit Ihrem Kind fest, ob Nachhilfeunterricht notwendig ist, um die Versetzung nicht zu gefährden. Bei größeren Wissenslücken kann Nachhilfe bereits am Anfang des Schuljahres nötig sein.

2. Schritt: Nachhilfeumfang
Planen Sie einen sinnvollen Umfang der Nachhilfe: Zu viel Nachhilfeunterricht pro Woche, dann wird Ihr Kind blockieren; zu wenig, dann bleiben die Erfolge aus. 
Gerne berät Sie Ihre ABACUS-Institutsleitung, welcher Nachhilfeumfang erforderlich ist.

3. Schritt: Bestätigung der Schule
Sie bitten den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Nachhilfe-Fördermaßnahme (Antragsformulare gibt es im Jobcenter, eventuell auch in der Schule).

4. Schritt: Antragstellung
Sie reichen die Bestätigung zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde ein (Jobcenter). Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu.

5. Schritt: Auswahl des Nachhilfeinstituts
Setzen Sie sich mit ABACUS in Verbindung.

6. Schritt: Abrechnung 
ABACUS rechnet direkt mit der zuständigen Behörde ab. Möglicherweise verlangt die Behörde eine Zuzahlung zu den Unterrichtsgebühren. Bitte dort erfragen.

1. Antrag Bildung und Teilhabeleistung auf Leistungen nach dem Bildungspaket, Download siehe oben

2. Bestätigung der Schule, dass Nachhilfe notwendig ist 

3. Kostenvoranschlag vom ABACUS-Nachhilfeinstitut

 Ein Tip: Geben Sie alle Unterlagen möglichst zusammen ab. So machen Sie es der Behörde leichter und Ihr Antrag kann schneller bearbeitet werden.

 

Elisabeth und Klaus Lenhardt

Nachhilfe zu Hause

Ihre Ansprechpartner
Elisabeth und Klaus Lenhardt

 

Wir kennen die vielen unterschiedlichen Schulprobleme aus der Praxis: Fehlende Motivation, Pubertät, krankheitsbedingte Lernprobleme und vieles andere mehr können die Ursache dafür sein, dass Nachhilfe vorübergehend notwendig wird. In den meisten Fällen ist das Problemfach Mathematik. Ob Sie einen Nachhilfelehrer in Mathe suchen oder sich die Lerndefizite in Englisch, Deutsch oder anderen Fächern wie BWL oder Rechnungswesen zeigen, wir helfen Ihnen weiter. Um wirkungsvoll auf den einzelnen Schüler eingehen zu können, bieten wir nur Einzelnachhilfe zu Hause an. Wir sind der Überzeugung, dass hierdurch dem Schüler / der Schülerin effektiver geholfen und die Nachhilfedauer entscheidend verkürzt wird.



Zu diesen Zeiten können Sie uns erreichen:

Mo - Fr08:00 – 18:00 Uhr
Samstag08:00 – 18:00 Uhr

02541 / 73 79 678

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