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In Bonn

Kündigung

Sobald ein Kind wieder selbstständig in der Schule zurecht kommt, sollte die regelmäßige Nachhilfe eingestellt werden. Viele Eltern denken dann an eine sofortige Kündigung des Vertrages.

Bei ABACUS können Verträge jedoch immer erst zu einem Zeitpunkt nach Ablauf des Erstvertrages (in der Regel mit einer Dauer von 3 Monaten) gekündigt werden. Dabei sollte die Kündigungsfrist beachtet werden: Es kann immer am Ende eines Monats (mindestens 4 Wochen im Voraus) zum Ende des nächsten Monats hin gekündigt werden, z.B. am 30.04. für den 31.05.. Eine Kündigung zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Monats ist nicht möglich.

In gegebene Fällen können wir ein Kündigungsdatum bereits im Voraus (ggf. sofort bei Vertragsabschluss) festlegen: Soll der Nachhilfeunterricht nur bis zu den Abschlussprüfungen erfolgen, legen wir diesen Termin als Kündigungsdatum fest. Einen Unterricht über den Schulabschluss hinaus erachten wir als unsinnig. Die Zahlung für den angebrochenen Monat (die Abschlussprüfungen erfolgen in der Regel Mitte Mai) können wir dementsprechend angleichen oder mit den noch offenen Stunden der vorherigen Monate verrechnen (siehe Artikel dazu).

Bitte beachten Sie: nicht in jedem Fall muss der Vertrag sofort gekündigt werden, gelegentlich reicht eine zeitweilige Stilllegung aus. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn das Kind lediglich ins neue Schuljahr wechselt oder ein Schulwechsel ansteht. In diesen Fällen können wir den abgeschlossenen Vertrag auf 'ruhend' setzen, damit alle Zahlungen vorerst ausgesetzt werden (siehe Artikel dazu). Sollte der Schul(jahres)wechsel neue Probleme hervorrufen oder nach einigen Wochen/Monaten erneut Bedarf zur Nachhilfe bestehen, können wir den Vertrag dementsprechend wieder auf aktiv stellen und mit der Nachhilfe weiter machen. So sparen wir Zeit und verwaltungstechnischen Aufwand, welche/r mit dem Abschluss eines neuen Vertrages zustande kommen würden. Wir möchten Sie jedoch auch darauf hinweisen, dass wir Ihnen nicht immer wieder die selbe Lehrkraft bei erneut aufgenommener Nachhilfe zur Verfügung stellen können (siehe Artikel dazu). Sollten Sie nach längerer Stilllegung des Vertrages feststellen, dass auf absehbare Zeit keine Nachhilfe mehr von Nöten sein wird, kann der Vertrag natürlich fristgerecht gekündigt werden.

Alle Kündigungen sollten in schriftlicher Form eingereicht werden. Wir freuen uns natürlich über eine kurze Rückmeldung unter Angabe des Kündigungsgrundes.

Sollten Sie noch offene Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte an unser Verwaltungsbüro.