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Grundschulempfehlung und Wahlrecht der Eltern

Baden-Baden, 15.05.1017  Der baden-württembergische Landtag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die für den Übergang auf weiterführende Schulen ab dem Schuljahr 2018/2019 gilt: Danach müssen Eltern bei der Schulanmeldung die Grundschulempfehlung vorlegen, ohne dass die Eltern in ihrem Recht auf Wahl der weiterführenden Schule eingeschränkt werden. Weicht die Grundschulempfehlung von der Wahl der Eltern ab, besteht die - nicht zwingende - Möglichkeit, dass die Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbietet. Auf diesen Kompromiss hat sich die grün-schwarze Landesregierung geeinigt.