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Im Landkreis Altenburger-Land

Verantwortung vor Ort: Altenburger Land

Zuständig für die Anträge auf Leistungen nach dem Bildungspaket für Empfänger von Wohngeld, Kinderwohngeld und Kinderzuschlag des Landkreises und der Stadt Altenburg ist das

Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Wohn- und Elterngeld
Sitz: Theaterplatz 7/8
04600 Altenburg
Anschrift: PF 1165
04581 Altenburg

PDF zum Herunterladen: Zum Antrag

Die Antragsformulare sind beim Landratsamt Altenburger Land in einem der nachfolgend genannten Fachdienste erhältlich:

• Fachdienst Bürgerservice und Kultur, Lindenaustraße 9, Altenburg
• Bürgerservice Außenstelle Schmölln, Amtsplatz 8, Schmölln
• Fachdienst Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Zeitzer Str. 76 a, Altenburg
• Fachdienst Sozialhilfe (SGB XII), Lindenaustraße 10, Altenburg
• Fachdienst SGB II/Kosten der Unterkunft, Theaterplatz 7/8, Altenburg
• Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Wohn- und Elterngeld, Theaterplatz 7/8, Altenburg
• oder bei ihrer Stadtverwaltung bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Die Zuständigkeit für die Anträge auf Leistungen nach dem Bildungspaket für Empfänger von SGB II-Leistungen (Hartz IV-Empfänger) liegt ab 01.01.2012 beim

Jobcenter Altenburger Land
Fabrikstraße 30, 04600 Altenburg bzw.
Lohsenstraße 45, 04626 Schmölln

PDF zum Herunterladen: Zum Antrag

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