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Ihr ABACUS-Nachhilfeinstitut
Im Landkreis Altenburger-Land
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Zuständig für die Anträge auf Leistungen nach dem Bildungspaket für Empfänger von Wohngeld, Kinderwohngeld und Kinderzuschlag des Landkreises und der Stadt Altenburg ist das
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Wohn- und Elterngeld
Sitz: Theaterplatz 7/8
04600 Altenburg
Anschrift: PF 1165
04581 Altenburg
PDF zum Herunterladen: Zum Antrag
Die Antragsformulare sind beim Landratsamt Altenburger Land in einem der nachfolgend genannten Fachdienste erhältlich:
• Fachdienst Bürgerservice und Kultur, Lindenaustraße 9, Altenburg
• Bürgerservice Außenstelle Schmölln, Amtsplatz 8, Schmölln
• Fachdienst Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Zeitzer Str. 76 a, Altenburg
• Fachdienst Sozialhilfe (SGB XII), Lindenaustraße 10, Altenburg
• Fachdienst SGB II/Kosten der Unterkunft, Theaterplatz 7/8, Altenburg
• Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Wohn- und Elterngeld, Theaterplatz 7/8, Altenburg
• oder bei ihrer Stadtverwaltung bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Die Zuständigkeit für die Anträge auf Leistungen nach dem Bildungspaket für Empfänger von SGB II-Leistungen (Hartz IV-Empfänger) liegt ab 01.01.2012 beim
Jobcenter Altenburger Land
Fabrikstraße 30, 04600 Altenburg bzw.
Lohsenstraße 45, 04626 Schmölln
PDF zum Herunterladen: Zum Antrag