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Institut Städteregion Aachen

Stunden nachholen

Die Bezahlung der Nachhilfestunden erfolgt zu Beginn des Monats (siehe Artikel dazu). Was ist aber, wenn eine Stunde mal nicht stattfinden kann?

Keine Sorge: Nicht stattgefundene Stunden, sofern fristgerecht abgesagt (siehe Artikel dazu), gehen nicht verloren. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Nachhilfestunden wie ein Guthaben zu verwalten:

  1. Sie legen die Anzahl der Stunden pro Woche, und damit auch Monat, bei Vertragsabschluss fest. Diese Stunden stehen Ihnen im betreffenden Monat zur Verfügung und können zu flexiblen Zeiten (siehe Artikel dazu) genommen werden. Sollte die Nachhilfe in einer Woche, beispielsweise aufgrund von Urlaub, aussetzen, können Sie die noch offenen Stunde gerne in einer anderen Woche zusätzlich zum normalen Termin in Anspruch nehmen. Alle Terminänderungen müssen jedoch mit der Lehrkraft persönlich und im Voraus vereinbart werden (siehe Artikel dazu).

  2. Die Stunden sind nicht nur auf den laufenden Monat beschränkt, sondern können gerne auch im folgenden oder übernächsten Monat genommen werden, sobald Bedarf und Zeit dazu ist. Dies kommt vor allem einer intensiven Klausurvorbereitung zu Gute.

  3. In Einzelfällen ist es möglich, auch noch nach Vertragsende die offenen Reststunden abzuarbeiten. Das sollte jedoch zeitnah geschehen; ein endloses vor sich Herschieben der Stunden können wir nicht akzeptieren (Beispiel: 'Damals vor 4 Jahren hatte ich noch 3 Stunden offen, die möchte ich gerne jetzt in Anspruch nehmen, da...').

  4. Sollte es dazu kommen, dass sich offene Stunden anhäufen und in absehbarer Zeit nicht mehr nachgeholt werden können, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Verwaltungsbüro. Dort können wir die offenen Stunden mit den Folgemonaten verrechnen (durch geringere Zahlungen oder Zahlungsaussetzungen).

  5. Urlaub oder Ähnliches ist planbar. Sollten Sie eine längere Zeit keine Nachhilfe in Anspruch nehmen können, treten Sie bitte zeitnah mit unseren verwaltungstechnischen Mitarbeitern in Kontakt. So können wir eine Zahlungsaussetzung für den entsprechenden Zeitraum einrichten und so künftigen Beschwerden vorbeugen.

  6. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich. Die vorherigen Punkte zeigen, wie mit ausgefallenen Stunden verfahren wird/werden kann.

Eine genaue Übersicht über die tatsächlich geleisteten und noch offenen Stunden können wir erst mit Eingang der Abrechnungen der Lehrkräfte auf Wunsch zur Verfügung stellen, bitte haben Sie dafür Verständnis.

Sollten Sie noch weiter Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per Mail.