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Krankheit

Krankheiten, vorhersehbare aber auch plötzliche, können jeden von uns treffen und aus der Bahn werfen. Oft genug kommt es auch bei der Nachhilfe zu krankheitsbedingten Stundenausfällen seitens unserer Schüler und Lehrkräfte. Die Stunde ist schon bezahlt, muss aber abgesagt werden? - Die korrekte Vorgehensweise in solchen Fällen möchten wir Ihnen hier erläutern.

Im Normalfall müssen alle Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden; andernfalls dürfen unsere Lehrkräfte die Stunde als 'geleistet' abrechnen. Das hat den einfachen Grund, dass unsere Lehrkräfte die Nachhilfestunden mit ihrem Privatleben und anderen Verpflichtungen vereinbaren müssen; die Nachhilfe muss daher planbar sein.

Die Ausnahme bestätigt jedoch die Regel, daher müssen wir zwischen kurzfristigen und absehbaren Krankheiten unterscheiden; ein ärztliches Attest muss in keinem der Fälle vorgezeigt werden.

Zu den kurzfristigen Krankheiten zählen beispielsweise Unfälle am Tage der Nachhilfe, bei denen es zu Verletzungen kommt, durch welche eine 'Arbeitsunfähigkeit' erreicht wird (z.B. Knochenbrüche). In solchen Fällen wird die Stunde natürlich nicht berechnet und kann zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden (siehe Artikel dazu). Trotzdem gilt: Die Lehrkraft muss unverzüglich über den plötzlichen Stundenausfall von Ihnen informiert werden. Sollten Sie nach mehrmaligem Versuch keinen Kontakt herstellen können, wenden Sie sich bitte an unser Verwaltungsbüro.

Im Falle von kurzfristigen Absagen aufgrund von anderen Krankheiten, die bereits länger andauern oder vorhersehbar sind, stellen wir Ihnen die Nachhilfestunde in Rechnung. Die Stunde wird als 'geleistet' betrachtet und kann nicht mehr nachgeholt werden. Zu solchen Krankheiten zählen z.B. der Beinbruch von letzter Woche oder die seit vorgestern andauernde Grippe. Auch anderweitige Termine sind in der Regel planbar, schon mehr als 24 Stunden vor der Nachhilfe festgelegt und gelten daher nicht als Grund für eine Nichtzahlung bei kurzfristiger Absage.

Achtung liebe Eltern: Die 'plötzlichen Kopfschmerzen' des 13-jährigen Sohnes akzeptieren wir ebenfalls nicht als triftigen Grund, da es sich in solchen Fällen häufig um einen Mangel an Motivation handelt. Regelmäßige Absagen solcher Art führen zu einer Hemmung des Lernerfolgs und verursachen Ihnen zusätzlich unnötige Kosten.

In allen Fällen ist zu beachten, dass auch unsere Lehrkräfte nur Menschen sind und dadurch von Krankheiten betroffen sein können. Sollte die Absagen seitens der Lehrkraft jedoch regelmäßig vorkommen, können Sie sich selbstverständlich an unser Verwaltungsbüro wenden und gemeinsam mit uns eine Lösung für das Problem finden.